Vermeiden von Folgeerkrankungen: Aspiration
Unter einer Aspiration versteht man, wenn Fremdkörper, Nahrung und Flüssigkeit über die Luftröhre in die Lunge gelangen.
Alle Menschen mit einer Schluckstörung sind demnach aspirationsgefährdet. Das sind vor allem Menschen nach einem Schlaganfall. Fremdkörper, die in die Atemwege gelangen, lösen einen Hustenreflex aus, sofern dieser noch vorhanden ist. Gelingt das Aushusten nicht, können größere Fremdkörper die Luftröhre verlegen: Der Pflegebedürftige bekommt keine Luft und droht zu ersticken.
Kleinere Teile, die bis in die Lunge gelangen, schädigen das Gewebe, welches mit einer Entzündung auf den Reiz reagiert. Die Folge ist eine Lungenentzündung. Gerade bei alten und kranken Menschen kann diese Erkrankung einen schweren Verlauf nehmen.
Besonders gefährlich ist es, wenn Erbrochenes aspiriert wird, da die Nahrung dann schon mit den Verdauungssäften und der Säure des Magens durchsetzt ist, und die Lunge dadurch sehr stark angegriffen wird.
Wie reagiere ich nach einer Aspiration: Wenn der Pflegebedürftige sich an etwas verschluckt hat, unterstützen Sie ihn beim Aushusten, indem Sie kräftig auf den Rücken zwischen den Schulterblättern klopfen. Ist dies nicht erfolgreich, soll er mit vorgebeugtem Oberkörper nochmals kräftig husten und so versuchen, den „verschluckten“ Bissen herauszuwürgen. Gelingt dies nicht, und der Pflegebedürftige hustet weiter und bekommt schlecht Luft, dann verständigen Sie umgehend den Notarzt.
Maßnahmen zur Aspirationsprophylaxe: Die Aspirationsprophylaxe umfasst Maßnahmen, die ein Eindringen von Nahrung oder anderen Fremdkörpern in die Luftröhre verhindern sollen. Der Pflegebedürftige sollte unbedingt zu jedem Essen und jedem Schluck, in die Oberkörperhochlagerung gebracht werden. Diese Lagerung sollte noch ca. 20 – 30 Minuten nach dem Essen eingehalten werden. Bleiben Sie, während der Pflegebedürftige isst und trinkt anwesend. Geben Sie dem Pflegebedürftigen Zeit zum Essen und Trinken. Neigt der Pflegebedürftige dazu sich zu verschlucken, führen Sie nach jedem Essen eine Mundhygiene durch, um Essensreste zu entfernen.
Reichen Sie dem Pflegebedürftigen das Essen an, achten Sie darauf, dass er fertig gekaut und geschluckt hat, bevor Sie den nächsten Löffel anreichen.
Es gibt des weiteren so genannte Sicherheitstrinkbecher. Diese Becher geben pro Trinkvorgang nur eine definierte Flüssigkeitsmenge ab.
Eine Alternative wäre, dass der Pflegebedürftige aus einem Glas mit Strohhalm trinkt.
Pflegebedürftige mit einer massiven Schluckstörung, beispielsweise nach einem Schlaganfall, sollten alle Flüssigkeiten angedickt bekommen. So können diese besser und kontrollierter geschluckt werden.
Im folgenden Video werden Maßnahmen zur Schluckkontrolle und zur Aspirationsprophylaxe gezeigt.